top of page

KINDERNACHZUG

nach Deutschland

VISUM FÜR KINDERNACHZUG

Unser Service umfasst die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines nationalen Visums zum Nachzug des thailändischen Kindes zu der in Deutschland lebenden Mutter.

Möchten Sie minderjährige Kinder Ihrer thailändischen Ehepartnerin nach Deutschland holen, sind zunächst die erforderlichen Dokumente der Kinder bei der deutschen Botschaft in Bangkok zu legalisieren. Danach kann ein Antrag auf Kindernachzugsvisum bei der Botschaft gestellt werden. 

 

In der Regel hat die Kindesmutter den besagten Antrag für ihre minderjährigen Kinder selbst zu stellen. Ist sie jedoch verhindert, kann sie eine andere Person, einen Verwandten oder unseren Mitarbeiter bevollmächtigen, das Visum für sie zu beantragen. 

 

Wir übersetzen die Dokumente und reichen sie bei der deutschen Botschaft in Bangkok zwecks Legalisation ein. Nach Abschluss des Legalisationsverfahrens buchen wir einen Termin zwecks Beantragung eines visums zum Nachzug des Kindes zur Mutter

 

Ihr(e) Kind(er) ist/sind am Tag der Visumbeantragung zu erscheinen, um die Fingerabdrücke am Schalter der Visastelle zu scannen. 

01

Vorzulegende Dokumemte des Kindes:

  1. Reisepass des Kindes im Original 

  2. Geburtsurkunde des Kindes

  3. Hausregisterauszug Thor. Ror.  14/1 

  4. Sorgerechtsbescheinigung, ausgestellt vom Bezirksamt der Kindesmutter (nicht älter als 6 Monate!) Ist die Kindesmutter geschieden, ist das Scheidungsregister oder Scheidungsurteil vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass sie das alleinige Sorgerecht ausübt.  

  5. ggf. Namensänderung(en)

  6. Ist der Kindesvater bereits gestorben, ersetzt dessen Sterbeurkunde die Sorgerechtsbescheinigung!

ACHTUNG!

Wenn der Vater nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht für das Kind ausübt und die Kindesmutter dieses Kind nach Deutschland holen möchte, bedarf es der Entscheidung eines Gerichtsbeschlusses! In diesem Fall muss das Sorgerecht des Vaters auf die Mutter übertragen werden.

 

Es ist sehr wichtig, dass aus dem Erörterungsbericht oder Gerichtsbeschluss hervorgehen muss, dass das Kind bei der Anhörungstermin anwesend ist und den Wunsch hat, bei seiner Mutter in Deutschland leben zu wollen! 

Vorzulegende Unterlagen der Kindesmutter:

  1. Reisepasskopie von der Kindesmutter und von deren Ehemann

  2. Kopie der Aufenthaltstitel-Karte der Kindesmutter 

  3. ggf. Namensänderung(en) der Kindesmutter

  4. Kopie der Heiratsurkunde

02

VISAGEBÜHR FÜR DIE BOTSCHAFT

(bei Kindern unter 17 Jahren)  

ca. 1.500,- THB 

SERVICEGEBÜHR FÜR VFS BANGKOK

ist bei der Terminbuchung sofort fällig!

ca. 1.400,- THB 

VOLLMACHT 
Legalisation von Dokumenten 

Ist die Kindesmutter in Deutschland, kann sie uns beauftragen, die Unterlagen des Kindes bei der Botschaft in Bangkok zwecks Legalisation einzureichen und Visum für sie zu beantragen. 

Passbeantragung für das Kind

Wenn das Kind noch keinen thailändischen Reisepass besitzt, kann die in Deutschland lebende Kindesmutter eine Person in Thailand bevollmächtigen, einen Reisepass für ihr Kind bei der Passbehörde in Thailand zu beantragen.
 
Die Vollmacht ist bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München zu beantragen. 

Beschaffung der Unterlagen 

Sollten einige Dokumente des Kindes noch fehlen, kann die Kindesmutter eine Person in Thailand bevollmächtigen, um fehlende Dokumente des Kindes bei thailändischen Behörden zu beschaffen. 

Die Vollmacht ist ebenfalls bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München zu beantragen. 

WICHTIGER HINWEIS

KINDER AB 16
Zertifikat C1

Minderjährige Kinder mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen i.d.R. das Zertifikat C1 bei der Beantragung eines Visums zum Kindernachzug nachweisen. Um zusätzliche Belastungen beim Deutsch-Lernen für die Kinder zu vermeiden, ist es äußerst wichtig, das Visum vor dem Eintritt des 16. Lebensjahres bei der Botschaft in Bangkok zu beantragen.

SORGERECHT
Nur 6 Monate gültig!

Die vom Bezirksamt ausgestellte Sorgerechtsbescheinigung zum Zwecke der Beantragung eines Kindernachzugsvisums ist nur für 6 Monate gültig! Das thailändische Scheidungsregister mit dem Vermerk über das Sorgerecht  ist immer gültig! 

 

Bei gerichtlicher Entscheidung über das Sorgerecht sind das Gerichtsurteil, die Rechtskraftbescheingung und zusätzlich ein Erörterungsbericht einzureichen!

 

Aus diesem Bericht muss hervorgehen, dass Ihr minderjähriges Kind bei der Anhörung anwesend war und das Kind den Wunsch hat, mit der Mutter in Deutschland zusammenleben zu wollen.

E6C08AC8-6372-444D-A79F-7B2C1F6AE324.jpeg

BEARBEITUNGSDAUER DES VISUMSANTRAGES

Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.

 

Ihr Antrag auf ein Nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet.

 

Nach Überprüfung des Antrages teilt die zuständige Ausländerbehörde der Botschaft das Ergebnis mit. Danach kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden.

In dringenden Fällen bitte kontaktieren Sie die Visastellle unter:

visa@bangk.auswaertiges-amt.de

Bei Rückfragen per Mail Namen und Reisepass Nr. stets eingeben!

bottom of page