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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
VISUM FÜR SPEZIALITÄTENKÖCHE
IN DEUTSCHLAND
ARBEITEN IN DEUTSCHLAND
Wenn Sie mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die Visumbeantragung nicht weiterkommen, helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars und stellen erforderliche Dokumente für den Visumantrag zusammen.
AUSFÜLLSERVICE
FLUGTICKET
TERMINBUCHUNG
VERSICHERUNG
SORTIEREN
ÜBERSETZUNG
notwendige Übersetzungen
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Deutschsprachiger Arbeitsvertrag
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Lebenslauf
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Arbeitserfahrungen als Koch/ Köchin in Thailand!
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Arbeitgeberbescheinigungen
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Sozialversicherungsnachweise
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Nachweis über die Qualifikation
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Namensänderungen, falls vorhanden
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Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde, falls vorhanden
wichtigeR HINWEIS!
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Wer sich bereits 4 Jahre zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch im Bundesgebiet aufgehalten hat, muss bei einer erneuten Beschäftigung mindestens 3 Jahre warten!
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Bitte beachten, dass Sie mindestens 6 Jahre berufliche Tätigkeiten als thailändischer Spezialitätenkoch in Thailand in Vollzeit ausgeübt haben und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig waren oder eine erfolgreich abgeschlossene Kochausbildung an einer Berufsfachschule mit einer Ausbildungssdauer von mindestens 2 Jahren plus eine praktische Tätigkeit von mindestens 2 Jahren in qualifizierten Betrieben in Thailand nachweisen können.
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Tätigkeiten als thailändischer Spezialitätenkoch, die sich nicht in Thailand befinden, sind nicht anrechnungsfähig!
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Qualifizierte Betriebe sind thailändische Restaurants, die hauptsächlich thailändische Speisen anbieten und als Restaurants im Handelsregister eingetragen und die Mitarbeiter sozialversichert sind!
UNSER SERVICES
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Wir kümmern uns für die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen bei der Beantragung eines Visums für die Arbeitsaufnahme als Spezialitätenkoch in einem thailändischen Restaurant in Deutschland.
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Terminbuchung, Ausfüllservice und ausführliche Beratung gehören zu unserem Service.